Der Name klingt verführerisch: „Blue Dream“, also „blauer Traum“, nennt sich eine Sorte von Cannabispflanzen, die einen genussvollen Drogenrausch verspricht. Für ein Ehepaar, das im Schlafzimmerschrank eine kleine Aufzuchtanlage installierte und Marihuana zum Eigenbedarf erntete, gab es jetzt allerdings vor Gericht ein böses Erwachen. Weil der Wirkstoff THC in den bereits getrockneten Blütenständen und Blättern das Dreifache der strafrechtlich relevanten „nicht geringen Menge“ von 7,5 Gramm überschritt, lag nach dem Betäubungsmittelgesetz ein Verbrechenstatbestand vor. Mindeststrafe: ein Jahr.
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