Werden die Augsburger bei einem Bürgerentscheid darüber abstimmen, ob sie sich mit den vom Stadtrat beschlossenen Steuererhöhungen abfinden? Aus heutiger Sicht spricht vieles dafür, dass die Antwort länger auf sich warten lässt. Die Initiatoren beider Bürgerbegehren, die sich gegen die höhere Grundsteuer und Gewerbesteuer richten, sind überzeugt, dass die Begehren juristisch zulässig sind. Von anderer Seite war und ist in ersten Reaktionen zu vernehmen, dass dies nicht der Fall ist, da der Haushalt betroffen sei. Wer hat Recht?
Augsburg