Er hat eine Frau, eine Asylbewerberin aus Afghanistan, gedemütigt und vergewaltigt. Er hat gefilmt, wie die Frau weint, während er sich an ihr vergeht. Und er hat damit gedroht, das Sex-Video ihren Verwandten in Afghanistan zu schicken. Dort gilt eine Vergewaltigung als eine Beschmutzung der Familienehre. Im Extremfall droht den Opfern deshalb sogar der „Ehrenmord“. Trotz dieses Verbrechens verzichtet das Gericht darauf, den Täter ins Gefängnis zu schicken. Der Angeklagte erhält – wenn auch ganz knapp – noch eine Bewährungsstrafe. Ist das gerecht?
Augsburg