Wenn es um Verstorbene geht, stehen normalerweise Pietät und Würde im Vordergrund. Doch nun sorgt eine neue Vorschrift der Stadt Augsburg für Ärger. Ab 1. Januar müssen Bestatter, die Leichen nach auswärts überführen wollen, die sogenannte „Vorfahrtspflicht“ erfüllen. Das bedeutet, dass ein städtischer Mitarbeiter im Westfriedhof vorher überprüfen muss, ob alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Überführung erfüllt sind.
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