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Internetkriminalität: Augsburger Gericht ordnete Einsatz des "Staatstrojaners" an

Internetkriminalität

Augsburger Gericht ordnete Einsatz des "Staatstrojaners" an

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    Bayerische Fahnder haben fünf Mal Staatstrojaner, also behördliche Spionage-Programme bei Ermittlungen eingesetzt.
    Bayerische Fahnder haben fünf Mal Staatstrojaner, also behördliche Spionage-Programme bei Ermittlungen eingesetzt. Foto: dapd

    Mithilfe von sogenannten "Staatstrojanern" - also behördlichen Spionageprogrammen - überwachten die Ermittler ab 2009 nicht nur E-Mails und Internettelefonate von Verdächtigen, sondern nahmen auch Zehntausende von Bildschirmfotos auf. Rekord waren in einem der Ermittlungsverfahren 29 589 solcher Screenshots.

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