Ausgefuchste Strafverteidiger können die Justiz ganz schön in die Bredouille bringen, wenn sie klug auf der Klaviatur der Strafprozessordnung spielen. Juristische Laien hingegen fallen beim Versuch, Sand ins Getriebe der Rechtssprechung zu streuen, meist auf den Bauch. Angeklagte, die der so genannten Reichsbürgerbewegung nahestehen, also jener Spezies, die den deutschen Staat ablehnt, gehören oft zur letzten Kategorie – wie ein Prozess bewies, bei dem ein 44-Jähriger die Justiz vorführen wollte.
Augsburg