Kann jemand, der einen anderen zu sexuellem Missbrauch an Kindern anstiftet, härter bestraft werden, als derjenige, der die Taten begeht? Vor diese Frage sehen sich am Ende eines mehrwöchigen Prozesses die Richter der Jugendkammer des Landgerichts gestellt. Staatsanwältin Julia Keilbach hat für sich diese Frage mit Ja beantwortet. In ihrem Schlussplädoyer hat sie für den Mann auf der Anklagebank eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert. Ihr Strafantrag fiel damit fast doppelt so hoch aus, wie die Strafe, zu der das gleiche Gericht im Februar die Täterin verurteilt hat.
Augsburg