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Neusäß: Warum eine Sehbehinderte nicht mehr alleine ins Titania-Bad darf

Neusäß

Warum eine Sehbehinderte nicht mehr alleine ins Titania-Bad darf

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    Der Schwerbehindertenausweis von Angelika Höhne-Schaller trägt das „B“.
    Der Schwerbehindertenausweis von Angelika Höhne-Schaller trägt das „B“. Foto: Marcus Merk (Archivfoto)

    Es bleibt dabei: Angelika Höhne-Schaller (57) aus Horgau darf nicht mehr alleine das Freizeitbad Titania besuchen. Die fast vollständig blinde Frau hatte zivilrechtlich dagegen geklagt, dass seit dem Betreiberwechsel des Bads im Jahr 2013 für sie der Besuch ohne Begleitung nicht mehr möglich ist. Grund ist die damals neu überarbeitete Benutzerordnung, die Blinden und Epileptikern den Besuch des Bades nur mit einer Begleitperson gestattet – genauso wie Kindern, die jünger als acht Jahre sind.

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