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Amazon: Negativ bewertet: Händler verklagt Großaitinger auf 70.000 Euro

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Negativ bewertet: Händler verklagt Großaitinger auf 70.000 Euro

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    Weil er den Verkäufer eines Fliegengitters für 22 Euro bei Amazon schlecht bewertete, soll ein Mann aus Großaitingen jetzt 70.000 Euro Schadensersatz zahlen.
    Weil er den Verkäufer eines Fliegengitters für 22 Euro bei Amazon schlecht bewertete, soll ein Mann aus Großaitingen jetzt 70.000 Euro Schadensersatz zahlen. Foto: Kai Remmers, dpa

    Ob bei Amazon, Ebay oder Hotelbuchungen: Im Internet sind Produktbewertungen ein gängiges Mittel von Kunden, Gefallen oder Missfallen auszudrücken. Zwar sind Händler nicht unbedingt glücklich, wenn sie von einem Kunden negativ beurteilt werden. Die meisten allerdings schlucken den Ärger herunter - oder ziehen bestenfalls sogar Konsequenzen für sich daraus.

    Auch Thomas Allrutz aus Großaitingen (Kreis Augsburg) bewertete im Juni 2013 einen Händler negativ. Er ahnte nicht, dass er dafür ein Jahr später vor Gericht stehen würde - mit einer Klage über insgesamt 70.000 Euro am Hals.

    Alles begann mit einer Bestellung für 22,51 Euro. Es war am 28. Juni 2013, als Thomas Allrutz über Amazon bei einem Händler ein Fliegenschutzgitter in diesem Wert kaufte. "Ich brauchte den Fliegenschutz für unser Küchenfenster und das schien genau richtig zu sein", erzählt er.

    Zunächst ging alles glatt: Er schickte die Bestellung ab - die Lieferung kam prompt. Doch dann begann der Ärger. Das Zuschneiden des Fliegenschutzfensters klappte nicht. "Ich hielt mich genau an die beigelegte Anleitung", sagt Allrutz. Aber die sei missverständlich formuliert gewesen. Die Folge, so der Großaitinger: Das Gitter fiel für das Fenster zu klein aus.

    Was dann passierte, ist zwischen dem Großaitinger und dem Händler umstritten. Allrutz sagt, er habe sich bei dem Fensterlieferanten telefonisch beschwert, aber keine Hilfe bekommen. "Der war im Gegenteil richtig unverschämt zu mir." Die Anwälte des Händlers bestreiten das: Man habe versucht, die Probleme des Kunden in Telefonaten und per Mail zu beheben. Doch Allrutz habe einfach nicht verstanden, wie das Insektenschutzgitter aufzubauen sei.

    Nach der Bewertung ging der Ärger erst richtig los

    Am 3. Juli 2013 stellte Allrutz dann seine Bewertung bei Amazon ein. "Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!"

    Doch damit ging der Ärger für den Großaitinger erst richtig los. Denn der Händler forderte ihn per Mail auf, die negative Bewertung zu löschen oder zu ändern. Anderenfalls werde er Anzeige erstatten. Angesichts dieser Drohung beschwerte sich Allrutz direkt bei Amazon über den Händler.

    Damit war für den Großaitinger der Fall eigentlich erledigt. Aber es kam noch viel dicker. Am 10. Juli flatterte Allrutz eine Abmahnung mit Forderung nach einer Unterlassungserklärung ins Haus. Allrutz ("ich wollte endlich meine Ruhe haben") erklärte sich daraufhin bereit, die Bewertung zu löschen. Nur die geforderten Anwaltskosten von 800 Euro wollte er nicht zahlen. Gleichzeitig startete seine Rechtsschutzversicherung ein Mediationsverfahren - das allerdings keinen Erfolg brachte.

    Im Herbst flatterte dem 38-Jährigen dann ein weiteres Schreiben ins Haus. Der Fliegengitter-Händler hatte Allrutz auf rund 70.000 Euro Streitwert verklagt. Wegen seiner negativen Bewertung und seiner Beschwerde habe Amazon ihm, dem Händler, das Verkäuferkonto mit 13.000 Euro darauf gesperrt. Ohne diese Sperrung hätte er bis heute rund 39.000 Euro erwirtschaften können, so der Kläger. Den Schaden müsse Allrutz ihm nun ersetzen, zuzüglich Anwaltskosten. Hinzu kämen geschätzte 20.000 Euro "weitere Schäden".

    Im Juni verhandelt das Landgericht Augsburg

    Dass der Händler es mit seiner Klage ernst meint, hat er inzwischen bewiesen und einen Gerichtskostenvorschuß von knapp 2000 Euro einbezahlt. Im Juni will das Landgericht Augsburg über den Fall verhandeln.

    "Würde der Kläger mit seinen Forderungen durchkommen, hätte das Folgen für das komplette System der Bewertungen im Internet", sagt der Augsburger Rechtsanwalt Alexander Meyer, der Allrutz vertritt. Der Jurist von der Kanzlei anwaltsbüro47 glaubt freilich nicht daran, dass der Händler Erfolg haben wird. "Zum einen ist völlig unklar, ob genau die Beschwerde meines Mandaten zur Schließung des Verkäuferkontos geführt hat. Zum anderen geht es hier um eine erlaubte Meinungsäußerung." Im Übrigen, so Anwalt Meyer, sei die Berechnung des angeblich entstandenen Schadens "blanker Unsinn".  

    Das sehen die Anwälte des Klägers ganz anders. "Wir reden hier über eine falsche Tatsachenbehauptung. Wenn man behauptet, dass eine Bauanleitung falsch sei, dann ist das eine Tatsachenbehauptung. Und im vorliegenden Fall ist diese Tatsachenbehauptung eben falsch", sagt Rechtsanwalt Jan Morgenstern, der zusammen mit seiner Kollegin Jennifer Klett von MH Rechtsanwälte den Händler vertritt.

    Es gehe auch nicht darum, einem unzufriedenen Käufer den Mund zu verbieten, betont Morgenstern. "Es ist einfach so, dass meinem Mandaten durch eine Falschbehauptung im Internet ein großer finanzieller Schaden entstanden ist. Sein Verkäuferkonto ist seit Monaten gesperrt, Amazon fror zudem über Monate hinweg mehr als 13.000 Euro ein. Diesen Schaden wollen wir ersetzt bekommen."

    Thomas Allrutz kann bis heute nicht fassen, dass ihn eine Bewertung bei Amazon so in Schwierigkeiten brachte. "Das Ganze bereitet mir schon schlaflose Nächte", sagt er. 

    Ein passendes Fliegenschutzfenster hat seine Küche übrigens mittlerweile. Er hat es bei einem anderen Händler gekauft. Der Einbau bereitete keine Probleme, sagt Allrutz.

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