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Nazi-Propaganda in Facebook-Gruppe

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Nazi-Propaganda in Facebook-Gruppe

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    Landkreis Augsburg. Die geheime Facebok-Gruppe nannte sich „Groß-Deutschland“. Sie hatte 576 Mitglieder mit allesamt wohl rechter Gesinnung. Was die Neo-Nazis so alles posteten, das las freilich auch der Verfassungsschutz mit. Und gab dem Staatsschutz der Augsburger Kripo den Hinweis auf einen 36-Jährigen aus dem westlichen Landkreis Augsburg. Er war im September 2015 zweimal mit dem verbotenen Hitlergruß „Sieg Heil“ aufgefallen. Und einmal hatte er das Foto eines Mitglieds der SS-Organisation gepostet, auf dessen Uniformkragen die SS-Runen prangten – ebenfalls ein Fall des „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.

    Monate später hatte der 36-Jährige seinen Account gelöscht. Was freilich nicht verhinderte, dass der Verfassungsschutz ihm auf die Schliche kam. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung im Juli 2016 fand die Kripo noch eine Patrone für ein G-36-Gewehr Heckler & Koch – ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Mann, der seine Namen mit einem im Internet gekauften akademischen Titel schmückte, musste sich nun vor Amtsrichterin Rita Greser verantworten.

    Der Angeklagte, der, wie er sagte, bewusst ohne Verteidiger erschien, räumte die Vorwürfe von Staatsanwältin Figen Basoglu-Waselzada unumwunden ein.

    Die Gewehrpatrone habe er als Andenken an seine Wehrdienstzeit im Keller aufgehoben. Und seine Postings in der Facebook-Gruppe „Groß-Deutschland“ könne er heute nicht mehr so recht nachvollziehen. „Ich war damals betrunken, litt unter Depressionen“, sagte er. Er habe sich inzwischen von der rechten Szene distanziert. Eine Behauptung, die ein Beamter des Staatsschutzes im Zeugenstand als glaubwürdig einstufte.

    Gegen den Angeklagten, ein ehemaliges NPD-Mitglied, läuft, wie bekannt wurde, noch ein Verfahren wegen Veruntreuung von Parteivermögen. Er und weitere Parteimitglieder sollen durch fingierte Reisekostenabrechnungen Gelder der NPD beiseitegeschafft haben.

    Bereits im November 2016 war der 36-Jährige vom Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, weil er in einem Regionalzug einen anderen Fahrgast mit Pfefferspray attackiert hatte. Dieses Urteil musste nun von Amtsrichterin Greser in den neuerlichen Schuldspruch mit einbezogen werden. Die Gesamtstrafe belief sich nun auf ein Jahr mit Bewährung. Außerdem muss der Mann als Auflage noch 300 Euro an den Verein Die Brücke zahlen. Er nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an – wohl als Zeichen seiner Schuldeinsicht.

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