Im sogenannten Fliegengitter-Prozess ist ein Vergleich gescheitert. Der Händler und seine Anwälte bestanden und bestehen auf Zahlung von Schadensersatz, der Großaitinger und sein Anwalt lehnten das ab. Damit wird jetzt weiter verhandelt und das Gericht wird wohl ein Urteil sprechen.
Augsburg