Die Gemeinde Diedorf wird auf absehbare Zeit bei der Abrechnung von Sanierungsarbeiten bei einer Straßenausbaubeitragssatzung bleiben und nicht auf ein System mit kontinuierlichen Abgaben umstellen. Diese Tendenz hat Bürgermeister Peter Högg nach einer Infoveranstaltung zum Thema bei den Gemeinderäten ausgemacht, sagte er auf der jüngsten Gemeinderatssitzung. Doch auch dann gilt: Die Satzung muss erneuert werden, erklärt die dafür zuständige Rathaus-Mitarbeiterin Sandra Hitzler. Nun solle man nun so schnell wie möglich an die Sanierung der Bahnhofstraße gehen, fand der Bürgermeister auf der Sitzung. Dem schloss sich unter anderem Gemeinderat Thomas Rittel (CSU) an.
Doch dieser Meinung waren nicht alle Gemeinderäte. Nun komme es doch auf ein halbes Jahr hin oder her auch nicht mehr an, so Thomas Kugelmann (WfD). Er schlug vor, die Aufgabe dem neuen Bauamtsleiter zu übertragen, der im Juli beginnen soll. Rudolf Birner (Bürgerunion) störte sich daran, dass im Gemeinderat noch gar nicht generell über den zukünftigen Weg der Gemeinde, also Straßenausbaubeitragssatzung oder wiederkehrende Abgaben, diskutiert worden sei. So lange solle man die Bahnhofstraße auch nicht angehen. Auf lange Sicht solle man die Möglichkeit einer Umstellung auf ein Abgabensystem nicht außer Acht lassen, so Georg Platzer-Strehler (WfD).
Amtsleiterin Sandra Hitzler erinnerte daran, dass bei einer Systemumstellung Vorarbeiten von ein bis zwei Jahren notwendig seien, hinzu kämen die Kosten. Zudem sei nicht garantiert, dass mit einem kontinuierlichen Abgabensystem automatisch alle Bürger weniger oder gerechter zahlen müssten.
Die letztendliche Einordnung, um welche Kategorie es sich bei einer Straße handelt und wie viel demnach die Anlieger zahlen müssen, nimmt das Landratsamt vor. Der Diedorfer Bauausschuss hatte sich im vergangenen Jahr im Fall der Bahnhofstraße auf eine Haupterschließungsstraße geeinigt. Damit kämen auf die Anlieger aktuell 50 Prozent der Gesamtkosten zu. Die liegen nach einer Schätzung des Bürgermeisters bei rund 200000 Euro. Neue Satzungen sehen unter anderem die Möglichkeit einer Ratenzahlung über mehrere Jahre hinweg vor. Bürgermeister Högg will die Anwohner des betroffenen Abschnitts darüber unterführen, dass nach Abschluss der Arbeiten nach der dann geltenden Satzung abgerechnet wird. (jah)