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Urteil in Augsburg: Der Schöpfer der Augsburgblume muss ins Gefängnis

Urteil in Augsburg

Der Schöpfer der Augsburgblume muss ins Gefängnis

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    Graffitis wie dieses machten den Schöpfer der Augsburgblume populär.
    Graffitis wie dieses machten den Schöpfer der Augsburgblume populär. Foto: Bild: Michael Schreiner

    Vor drei Jahren war sie überall in Augsburg auf Hausmauern, Postkästen, Mülltonnen, Straßenschildern zu sehen: die „Augsburgblume“. Die Begründung ihres Schöpfers, eines heute 28-jährigen Sprayers: Er habe einfach „die Welt ein bisschen schöner machen wollen“. Viele zeigten sich von der Blume begeistert. In der Stadtverwaltung liebäugelte man zwischenzeitlich damit, mit dem Motiv für die Stadt zu werben – was bei der Justiz jedoch für großes Kopfschütteln sorgte. Im Herbst 2012 wurde der Mann zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Jetzt holte ihn seine Vergangenheit wieder ein: Weil er in Dinkelscherben und Stadtbergen erneut Graffitis gesprayt und damit einen Schaden von 20000 Euro verursacht haben soll, verurteilte ihn das Augsburger Amtsgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten – ohne Bewährung. Zudem soll er 12000 Euro bezahlen.

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