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Bundesliga-Trainer Veh muss seine Mauer stutzen
![Steine des Anstoßes: Das untere 1,90 Meter hohe Fundament dieses Mauerbaus wurde vom Gemeinderat genehmigt, die zweite Mauer darauf allerdings nicht. Steine des Anstoßes: Das untere 1,90 Meter hohe Fundament dieses Mauerbaus wurde vom Gemeinderat genehmigt, die zweite Mauer darauf allerdings nicht.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
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Der Wall vor dem Haus von Armin Veh in Bonstetten muss umgestaltet werden. Die Entscheidung des Gemeinderats wirkt sich jedoch nicht nur auf die Mauer des Fußballtrainers aus.
Rückschlag für Armin Veh: Der Trainer des Fußballvereins Eintracht Frankfurt, der in Bonstetten ein neues Haus gebaut hat, muss die Mauer um das Grundstück teilweise abreißen. Das beschloss der Gemeinderat Bonstettens am Montagabend mit 7:4 Stimmen. Veh hatte eine mehr als vier Meter hohe Mauer vor das Grundstück gesetzt, die so nicht in den ursprünglichen Bauplänen vorgesehen war. Das Landratsamt Augsburg hatte deshalb Anfang Dezember bereits einen Baustopp verhängt.
Gewährte der Bürgermeister Veh einen Promibonus?
Der Fall hatte auch deshalb Aufsehen erlangt, weil Gemeinderat Leo Kränzle (Grüne) Bürgermeister Anton Gleich (CSU) vorgeworfen hatte, zu spät auf den wachsenden Bau reagiert zu haben und ihm unterstellte, Veh einen „Promibonus“ gewährt zu haben. Gleich hatte gekontert, Kränzle wolle in Wahlkampfzeiten eine „Neiddebatte“ führen. Kränzle, der am Montag beruflich verhindert war, hatte Anfang Dezember darauf hingewiesen, bei der Mauer handele es sich um eine Einfriedung, also eine Abgrenzung des Grundstückes nach außen, die in ihrer Höhe deutlich dem Bebauungsplan widerspricht. Das Landratsamt war der Meinung, der Wall sei lediglich eine Stützmauer.
Inzwischen scheint die Sachlage unklarer denn je: Ob Einfriedung oder Stützmauer habe er auch in mehreren Telefonaten mit der Bauverwaltung nicht abschließend klären können, sagte Gleich.
Problem: Höhenunterschiede auf Vehs Grundstück
Generell gebe es im Baugebiet „Heuberg 2“, in dem auch Vehs Haus steht, das Problem extremer Höhenunterschiede am Baugrund. Alleine auf Vehs Grundstück sind es mehr als vier Meter Gefälle. Die Tektur, also aktualisierte Version des Bauantrages, war deshalb zugleich eine Art Präzedenzfall für das Neubaugebiet. Gleich: „Es ist schwierig, da eine ordentliche Hanglage zu bauen. Wenn er die vier Meter nicht abfängt, kann er nie seinen Rasen mähen.“
Der Gemeinderat müsse entscheiden, ob er die Mauer als Einfriedung sehe, für die eine Maximalhöhe von einem Meter gilt – und ob er dann eine Befreiung vom Bebauungsplan ausspreche. Auf die Entscheidung könnten sich andere Häuslebauer berufen: Wenn der Rat solche Bauwerke als Stützmauern legitimiere, könnte es davon in Zukunft mehr geben. Wenn der Gemeinderat sie grundsätzlich ablehne, hätten andere Grundstücksbesitzer in dem Neubaugebiet ein Problem mit dem Gefälle.
Mauer als Bollwerk
Petra Zinnert-Fassl (jetzt Freie Wähler) erklärte, das Problem sei generell nicht, dass der Fußballtrainer das Gefälle am Hang ausgleichen wolle – sondern dass die Mauer für Nachbarn wie ein gewaltiges Bollwerk wirke. Sie warf dem Architekten des Hauses vor, versäumt zu haben, im Vorfeld den Garten zu planen. Bernd Adam von der CSU fand es logisch, dass an der Stelle abgestützt werden müsse. „Das Problem ist, wenn man es damit übertreibt.“ Gleich schlug vor, die Mauer als Einfriedung zu betrachten und für die Höhe von 1,90 Meter eine Ausnahmeregelung auszusprechen – die Höhe des Fundamentes. Die Mehrheit der Ratsmitglieder schloss sich ihm an. Das bedeutet: Der höhere Teil der Mauer muss weg. Das letzte Wort hat aber das Landratsamt.
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