Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg Land
  3. Landkreis Augsburg: Bundesliga-Trainer Veh muss seine Mauer stutzen

Landkreis Augsburg
29.01.2014

Bundesliga-Trainer Veh muss seine Mauer stutzen

Steine des Anstoßes: Das untere 1,90 Meter hohe Fundament dieses Mauerbaus wurde vom Gemeinderat genehmigt, die zweite Mauer darauf allerdings nicht.
Foto: Andreas Lode

Der Wall vor dem Haus von Armin Veh in Bonstetten muss umgestaltet werden. Die Entscheidung des Gemeinderats wirkt sich jedoch nicht nur auf die Mauer des Fußballtrainers aus.

Rückschlag für Armin Veh: Der Trainer des Fußballvereins Eintracht Frankfurt, der in Bonstetten ein neues Haus gebaut hat, muss die Mauer um das Grundstück teilweise abreißen. Das beschloss der Gemeinderat Bonstettens am Montagabend mit 7:4 Stimmen. Veh hatte eine mehr als vier Meter hohe Mauer vor das Grundstück gesetzt, die so nicht in den ursprünglichen Bauplänen vorgesehen war. Das Landratsamt Augsburg hatte deshalb Anfang Dezember bereits einen Baustopp verhängt.

Gewährte der Bürgermeister Veh einen Promibonus?

Der Fall hatte auch deshalb Aufsehen erlangt, weil Gemeinderat Leo Kränzle (Grüne) Bürgermeister Anton Gleich (CSU) vorgeworfen hatte, zu spät auf den wachsenden Bau reagiert zu haben und ihm unterstellte, Veh einen „Promibonus“ gewährt zu haben. Gleich hatte gekontert, Kränzle wolle in Wahlkampfzeiten eine „Neiddebatte“ führen. Kränzle, der am Montag beruflich verhindert war, hatte Anfang Dezember darauf hingewiesen, bei der Mauer handele es sich um eine Einfriedung, also eine Abgrenzung des Grundstückes nach außen, die in ihrer Höhe deutlich dem Bebauungsplan widerspricht. Das Landratsamt war der Meinung, der Wall sei lediglich eine Stützmauer.

Inzwischen scheint die Sachlage unklarer denn je: Ob Einfriedung oder Stützmauer habe er auch in mehreren Telefonaten mit der Bauverwaltung nicht abschließend klären können, sagte Gleich.

Problem: Höhenunterschiede auf Vehs Grundstück

Generell gebe es im Baugebiet „Heuberg 2“, in dem auch Vehs Haus steht, das Problem extremer Höhenunterschiede am Baugrund. Alleine auf Vehs Grundstück sind es mehr als vier Meter Gefälle. Die Tektur, also aktualisierte Version des Bauantrages, war deshalb zugleich eine Art Präzedenzfall für das Neubaugebiet. Gleich: „Es ist schwierig, da eine ordentliche Hanglage zu bauen. Wenn er die vier Meter nicht abfängt, kann er nie seinen Rasen mähen.“

Der Gemeinderat müsse entscheiden, ob er die Mauer als Einfriedung sehe, für die eine Maximalhöhe von einem Meter gilt – und ob er dann eine Befreiung vom Bebauungsplan ausspreche. Auf die Entscheidung könnten sich andere Häuslebauer berufen: Wenn der Rat solche Bauwerke als Stützmauern legitimiere, könnte es davon in Zukunft mehr geben. Wenn der Gemeinderat sie grundsätzlich ablehne, hätten andere Grundstücksbesitzer in dem Neubaugebiet ein Problem mit dem Gefälle.

Mauer als Bollwerk

Petra Zinnert-Fassl (jetzt Freie Wähler) erklärte, das Problem sei generell nicht, dass der Fußballtrainer das Gefälle am Hang ausgleichen wolle – sondern dass die Mauer für Nachbarn wie ein gewaltiges Bollwerk wirke. Sie warf dem Architekten des Hauses vor, versäumt zu haben, im Vorfeld den Garten zu planen. Bernd Adam von der CSU fand es logisch, dass an der Stelle abgestützt werden müsse. „Das Problem ist, wenn man es damit übertreibt.“ Gleich schlug vor, die Mauer als Einfriedung zu betrachten und für die Höhe von 1,90 Meter eine Ausnahmeregelung auszusprechen – die Höhe des Fundamentes. Die Mehrheit der Ratsmitglieder schloss sich ihm an. Das bedeutet: Der höhere Teil der Mauer muss weg. Das letzte Wort hat aber das Landratsamt.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.