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Katastrophe: Tornado: So werden die Spenden verteilt

Katastrophe

Tornado: So werden die Spenden verteilt

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    Viele Häuser waren binnen Minuten zerstört. Nun läuft seit Monaten der Wiederaufbau.
    Viele Häuser waren binnen Minuten zerstört. Nun läuft seit Monaten der Wiederaufbau. Foto: Ulrich Wagner

    Sie kommen aus Affing, Aichach, Augsburg, aus der ganzen Region. Betriebe und Firmenchefs, Vereine und Organisationen, Privatleute und Kommunionkindern hat das Schicksal der Tornadoopfer so berührt, dass sie Geld gespendet haben. Derzeit liegen über 725000 Euro auf dem Konto „Tornadohilfe

    Der Tornado hat am 14. Mai einen immensen Schaden angerichtet. In der Gemeinde Affing beschädigte er 220 Gebäude, 15 davon waren abbruchreif. Einige Häuser waren zunächst unbewohnbar, teilweise Mobiliar und Hausrat zerstört, Autos demoliert. Tausende leisteten danach tatkräftige Hilfe bei den Aufräumarbeiten, andere spendeten Geld. Markus Winklhofer war immer wieder unterwegs, um Spenden in Empfang zu nehmen.

    Kommission hat Vorschlag zur Spendenverteilung ausgearbeitet

    Neben dem Scheck nahm der Bürgermeister auch immer den Auftrag mit, dass das Geld unbedingt dort ankommen muss, wo es wirklich gebraucht wird. Deshalb solle die Zuwendung dorthin fließen, wo eigene finanzielle Mittel nicht ausreichten, heißt es in der Präambel zum Verteilungskonzept. Und weiter: „Die Gemeinde Affing steht deshalb in der Pflicht, die Spendengelder möglichst verantwortungsvoll und fair zu verteilen.“ Das Papier hat der Gemeinderat am Mittwochabend in nichtöffentlicher Sitzung eingehend beraten und am Ende einstimmig befürwortet, wie Winklhofer am Donnerstag informierte.

    Tornado: So werden die Spendengelder verteilt

    Immaterielle Schäden: Privathaushalte, Freiberufler und Inhaber von Betrieben erhalten ab einem Schaden von 1000 Euro pauschal 300 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt gibt es 100 Euro.

    Schäden an Gebäude und Hausrat: Es kann Spendengeld beantragt werden, wenn nach Abzug von Versicherungsleistungen und Hilfsgeldern der Schaden noch über einem bestimmten Betrag liegt. Dieser Eigenanteil beläuft sich bei eigengenutzten Wohngebäuden zum Beispiel auf 10 000 Euro, bei gewerblich genutzten Gebäuden 20 000 Euro und bei Hausrat 2500 Euro.

    Härtefälle: Liegt nach Auszahlung verschiedener Gelder (Versicherung, Spenden, Hilfsgelder) noch „eine unbillige Härte“ vor, gibt es eine Einzellfallprüfung. Es kann maximal das Dreifache des für „Schäden an Gebäude und Hausrat“ errechneten Betrages in Anspruch genommen werden.

    Eine Kommission, der Winklhofer, Pfarrer Max Bauer, Landrat Klaus Metzger und Mitarbeiter des Landratsamtes angehörten, hatte den Vorschlag ausgearbeitet. Es gibt verschiedene Zuwendungsstufen, aber grundsätzlich gilt immer: Spenden gibt es nur auf Antrag. So will man eine „übermäßige Streuung der verfügbaren Finanzmittel“ vermeiden, damit „finanzschwachen Geschädigten letztlich mehr Geld zur Verfügung steht“, schreibt Winklhofer im Vorwort. Damit verbindet er die Aufforderung: Jeder Betroffene solle „redlich“ seine Bedürftigkeit abwägen. „So werden wir diesem gemeinschaftlichen Geschenk gerecht, so kann das Miteinander der vergangenen Unglückstage seine Fortsetzung finden“, schließt der Bürgermeister.

    Der Spendenfluss hält an

    Bis dato hält der Spendenfluss an. Deshalb wird das Konto über Weihnachten hinaus offengehalten. Das bedeutet aber auch, dass das Geld erst im neuen Jahr ausgezahlt wird. Denn an die Verteilung kann’s erst gehen, wenn die Spendensumme und alle Anträge vorliegen. Wichtig: Es erhält mehr, wer einen höheren Schaden aufweisen kann – das aber nach Abzug von Eigenanteilen, Versicherungszahlungen oder Hilfsgeldern. Der Spendenkuchen wird so verteilt, dass die Anteile in Relation zur Höhe des Schadens, aber auch zu der zur Verfügung Spendensumme stehen.

    Trotzdem aber bekommen Betroffene vorab ein kleines Trostpflaster. Es sei viel Zeit vergangen, räumt Winklhofer ein, da sei ein kleiner Ausgleich für den immateriellen Schaden nur „recht und billig“. Das sind 300 Euro pro Haushalt und jeweils 100 Euro für jede weitere Person, die dort wohnt.

    Wer einen Ausgleich für die materiellen Schäden beanspruchen will, muss diesen auch belegen. Immer aber werde man auf die Ehrlichkeit der Betroffenen setzen müssen. „Denn die Vermögensverhältnisse können wir nicht bei jedem Einzelnen prüfen“, sagt Winklhofer.

    Luftaufnahme vom 14.05.2015 zeigt Unwetterschäden in der Gemeinde Affing, Landkreis Aichach Friedberg (Bayern). Ein schweres Unwetter in den späten Abendstunden des 13.05.2015 verursachte in der Region Schäden in Millionenhöhe. Foto: Mario Lindner/LSV Aichach dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
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    Ein Unwetter hat in der Region im Mai 2015 eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. Dächer wurden abgedeckt, Menschen verletzt und Häuser evakuiert.

    Strengere Maßstäbe werden jedoch bei Härtefällen angelegt. Hier wird es Einzelfallprüfungen geben. Darüber entscheidet dann eine eigene Kommission, die der Gemeinderat noch bilden wird.

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